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Abschreibung als GWG für einen PC

Autorenbild: Steuerberatung Jähn & BiegSteuerberatung Jähn & Bieg

Aktualisiert: 6. Aug. 2021

Nutzungsdauer von Computerhardware und Software: steuerliche Neuerungen ab 2021

Die Finanzverwaltung hat die Nutzungsdauer von Computerhard- und Software im Steuerrecht geprüft und Anpassungen vorgenommen (BMF, Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 - S 2190/21/10002 :013).

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware (z.B. Notebook, Tablet, Desktopcomputer) sowie für immaterielle Wirtschaftsgüter der „Betriebs- und Anwendersoftware“ für Gewinnermittlungen, bei denen das Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2020 endet, wurde auf 1 Jahr reduziert.




Mehr erfahren Sie bei Interesse unter folgendem Link:

https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung_kontierung/Wann-die-100-ige-Abschreibung-als-GWG-fuer-einen-PC-genutzt-werden-kann_186_343734.html?ecmId=32232&ecmUid=4100084&chorid=03009462&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%20und%20Buchhaltung%2F358%2F03009462%2F2021-04-08%2FTop-News-Wann-die-100-ige-Abschreibung-als-GWG-fuer-einen-PC-genutzt-werden-kann


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