Ein entstehender finanzieller Aufwand für die elektronische Übermittlung der Bilanz und der GuV ist auch für einen "Kleinstbetrieb" nicht wirtschaftlich unzumutbar. Darauf verweist der Bundesfinanzhof (BFH) in der Urteilsbegründung eines Streitfalls, in der eine haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) sich weigerte, Bilanz und GuV elektronisch einzureichen. Kernaussagen der Urteilsbegründung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Zumutbarkeit der elektronischen Einreichung
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung
im Streitfall: keine persönliche Unzumutbarkeit und keine wirtschaftliche Unzumutbarkeit
BFH verdeutlicht: Ein Kleinstbetrieb ist nicht automatisch von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung befreit. Bei der Einreichung der Bilanz ist nicht auf die Höhe der Einkünfte, sondern auf den Umfang von Bilanz/GuV abzustellen.
BFH, Urteil v. 21.4.2021, XI R 29/20, veröffentlicht am 12.8.2021
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