Die Künstlersozialabgabe wird unter bestimmten Voraussetzungen fällig, wenn Unternehmen künstlerische oder publizistische Leistungen beanspruchen. Der Abgabesatz soll 2022 stabil bleiben und weiterhin 4,2 Prozent betragen. Die Beitragsstabilität wird durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt knapp 84,6 Millionen Euro ermöglicht.
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