Bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sollen gemäß Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können. Allerdings wird ein entsprechender Erlass noch von den Bundesländern blockiert.
Wirtschaft und Digitalisierung sollen durch die Sofortabschreibung nach dem Bund-Länder-Beschluss gefördert werden. Eine steuerlich vollständige Berücksichtigung der Kosten für Computerhardware und Software wäre damit im Jahr der Anschaffung oder Herstellung möglich. Anschaffungen aus dem Jahr 2020 sollen ebenfalls von der Regelung profitieren, sofern der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann. Die Maßnahme soll auch beim Arbeiten im Home-Office Anwendung finden.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse unter folgendem Link:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung_politik/Bundeslaender-blockieren-Sofortabschreibung-digitaler-Wirtschaftsgueter_168_535036.html?ecmId=31998&ecmUid=4100084&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2021-02-23%2FTop-News-Bundeslaender-blockieren-Sofortabschreibung-digitaler-Wirtschaftsgueter
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