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AutorenbildSteuerberatung Jähn & Bieg

Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbstständige

Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis zum 30.6.2021 verlängert und erweitert. Dabei wird eine Neustarthilfe für Soloselbstständige eingeführt. In der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 wurde der Förderhöchstbetrag deutlich erhöht.

Weitere Details finden Sie unter:



Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns unter:

Telefon: 0711/3154730


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