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Betriebseröffnung / Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit - Mitteilungspflicht an das Finanzamt

  • Autorenbild: Steuerberatung Jähn & Bieg
    Steuerberatung Jähn & Bieg
  • 21. Okt. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die Finanzverwaltung hat eine Mitteilung zur Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit veröffentlicht. Wer eine gewerbliche, eine freiberufliche Tätigkeit oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eröffnet, ist gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, innerhalb eines Monats Auskunft zu erteilen. Ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist einzureichen.


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Mehr erfahren Sie bei Interesse unter folgendem link:

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/betriebseroeffnung-oder-aufnahme-einer-freiberuflichen-taetigkeit_164_553368.html?ecmId=33254&ecmUid=4100084&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2021-10-14%2FTop-News-Betriebseroeffnung-oder-Aufnahme-einer-freiberuflichen-Taetigkeit

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