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  • AutorenbildSteuerberatung Jähn & Bieg

Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Finanzminister der Länder haben am 13.10.2022 entschieden, dass die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert werden soll.


Mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate sollen Bürger, Wirtschaft sowie Steuerberater entlastet werden. Die Finanzbehörden nehmen seit 01.07.2022 die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 elektronisch entgegen.


Mehr erfahren Sie bei Interesse unter folgendem link:

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/fristverlaengerung-fuer-grundsteuer-feststellungserklaerung_168_577448.html

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