Am 25.06.2021 hat der Bundesrat der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Im Mai hatte der Bundestag sie an das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie ATAD zur Anti-Steuer-vermeidung angefügt und damit inhaltlich auf eine Anregung des Bundesrates reagiert.
Sowohl für Steuererklärungen, die Steuerberaterinnen und Steuerberater erstellen, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen, gilt die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.
Bis Ende Oktober 2021 haben Bürgerinnen und Bürger jetzt Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Werden Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, erfolgt eine Verlängerung bis zum 31.05.2022.
Zusätzlich wurde auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgedehnt.
Ursache sind die Belastungen in der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger und Angehörige der steuerberatenden Berufe. Letzteren wurde bereits im Februar 2021 ein Aufschub um sechs Monate für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestanden.
Mit der Zustimmung des Bundesrates geht das Gesetz über die Bundesregierung nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung. Danach kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Am Tag darauf soll es in Kraft treten.
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