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  • AutorenbildSteuerberatung Jähn & Bieg

Mindestlohnanhebung sowie Anstieg Mini- und Midijob-Grenze

Gesetzliche Mindestlohnanhebung zum 1. Oktober 2022:

Bis zum 30.06.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,82 Euro. Ab 01.07.2022 steigt er auf 10,45 Euro an. Diese Änderung ist aber nur bis zum 30.09.2022 gültig, denn zum 01.10.2022 wird der Mindestlohn einmalig auf 12 Euro angehoben.

Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro:

In Zukunft erfolgt eine dynamische Anpassung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn. Die Verdienstgrenze wird sich zukünftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientieren. Bei einer Erhöhung des Mindestlohns steigt ebenfalls die Minijob-Grenze. Zum 01.10.2022 wird die Minijob-Grenze daher von 450 Euro auf 520 Euro monatlich erhöht.

Bei einer Überschreitung der Minijob-Grenze durch den durchschnittlichen Monatsverdienst, liegt kein Minijob mehr vor. Als Ausnahme gelten gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Zukünftig sind unvorhersehbare Überschreitungen gesetzlich festgelegt. Als gelegentlich gilt dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 Euro monatlich betragen; auf Jahressicht wird ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein. Grundsätzlich darf eine Minijobberin oder ein Minijobber grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in einem begründeten Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.


Midijob-Grenze wird von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben:

Bis zum 30.09.2022 liegt ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro liegt.

Ab 01.10.2022 handelt es sich um einen Midijob, wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen. Midijobs gelten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig sind und nicht die Minijob-Zentrale.




Mehr erfahren Sie bei Interesse unter folgenden links:

minijob-zentrale (Stand 07.06.2022):

https://blog.minijob-zentrale.de/minijob-steigt-auf-520-euro/


Haufe.de (Stand 03.06.2022):

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/aktueller-mindestlohn_76_456370.html

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