Wann gilt eine elektronische Rechnung als eingegangen? Die Beantwortung dieser Frage kann z.B. wichtig sein, wenn es um die Einhaltung von Zahlungszielen oder die Erstellung von Mahnungen geht. In der Regel beginnt die Zahlfrist mit dem Rechnungsdatum oder dem Zugang beim Empfänger.
Ist der elektronische Rechnungs-versand zwischen Geschäftspartnern vereinbart, gilt die E-Rechnung als zugegangen, sobald diese in der Mailbox des Empfängers oder der seines Providers abrufbar gespei-chert ist. Wenn also der Empfänger die Möglichkeit hat, von der E-Mail Kenntnis zu nehmen, gilt sie als zugegangen (§ 130 BGB, Machtbereichstheorie).
Ein „persönliches“ Postfach ist dem Unternehmen nur zuzuordnen, wenn es für geschäftliche Korrespondenz verwendet wird, es sich also nicht um ein privates Postfach eines Mitarbeiters handelt. Da eine E-Mail im Normalfall am Absendetag auch im Unternehmen eingeht – soweit es keine technischen Probleme gibt –, ist das grundsätzlich auch der Empfangstag.
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https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/wann-eine-elektronische-rechnung-als-eingegangen-gilt_186_550490.html?ecmId=33220&ecmUid=4100084&chorid=00511458&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FFinance%2F55%2F00511458%2F2021-10-12%2FTop-News-Wann-eine-elektronische-Rechnung-als-eingegangen-gilt
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