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Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbstständige

  • Autorenbild: Steuerberatung Jähn & Bieg
    Steuerberatung Jähn & Bieg
  • 15. Jan. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis zum 30.6.2021 verlängert und erweitert. Dabei wird eine Neustarthilfe für Soloselbstständige eingeführt. In der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 wurde der Förderhöchstbetrag deutlich erhöht.

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